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Strafsachen § 120a Abs 1 und 2 StGB (RZ 2024/26)

EntscheidungenStrafsachenRZ 2024/26RZ 2024, 299 Heft 11 v. 15.11.2024

§ 120a Abs 1 und 2 StGB:

Bildaufnahme iSd § 120a Abs 1 StGB ist auch die bloße Übertragung mittels Videotelefonie. Das Anfertigen von Bildaufnahmen von – bereits vorhandenen – Bildaufnahmen der in § 120a Abs 1 StGB angeführten Körperteile erfüllt den Tatbestand der genannten Norm nicht, womit auch eine Subsumtion des Zugänglichmachens oder Veröffentlichens nach Abs 2 leg cit nicht in Betracht kommt.

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