§ 62 AußStrG 2005, § 3 Abs 2 GKG
Ob eine Nachfrist iSv § 3 Abs 2 GKG angemessen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Beisatz: Diese Frage begründet daher in der Regel keine Rechtsfrage erheblicher Bedeutung. (T1)
§ 62 AußStrG 2005, § 3 Abs 2 GKG
Ob eine Nachfrist iSv § 3 Abs 2 GKG angemessen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Beisatz: Diese Frage begründet daher in der Regel keine Rechtsfrage erheblicher Bedeutung. (T1)