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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ206 (RZ 2021, 163)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2021, 163 Heft 7 und 8 v. 15.8.2021

Art 6.6.8. ARB 2010, Art 6.6.8. ARB 2012

Der Versicherungsnehmer kann abweichend vom gesetzlichen Regelfall mit seinem Rechtsvertreter eine Vereinbarung über Zwischenabrechnungen treffen. Er erhält die in Rechnung gestellten Kosten aber erst nach der in Art 6.6.8. ARB 2010 vereinbarten Fälligkeit vom Versicherer ersetzt.

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