In der Richterzeitung 06/20 (Seite 116 ff) versuchten die Autoren mit ihrem Beitrag über Reinsubstanzgehalte von Suchtgiften die geneigten Leser vom Vorteil der Anwendung der vom Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellten Durchschnittswerte von Suchtgiften zu überzeugen. Da dazu aus der strafrechtlichen Praxis ausschließlich positive Rückmeldungen einlangten, wird nunmehr – in Fortführung der im damaligen Beitrag bereits angekündigten jährlichen Serie – die zweite Veröffentlichung der Reinsubstanzgehalte vorgelegt.