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Der Richter als Schlichter: Von der Kunst der Kommunikation

WissenschaftRA Dr. Florian LegitRZ 2021, 37 Heft 3 v. 15.3.2021

fit magna caedes Gaius Julius Caesar, de bello gallico

1. Allgemeines

Die vorbereitende Tagsatzung dient gemäß § 258 Abs. 1 ZPO u.a. der Vornahme eines Vergleichsversuches. Der gerichtliche Vergleich hat einerseits den Charakter eines zivilrechtlichen Vertrages und stellt andererseits eine Prozesshandlung1)1)RIS-Justiz RS0032587. dar.

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