In Strafverfahren finden immer häufiger radiologische Untersuchungen bei Zweifeln über das Alter des Beschuldigten Verwendung. Dabei wird im Zuge einer multifaktoriellen Untersuchungsmethodik insbesondere auf das konventionelle Röntgen und die Magnetresonanztomographie zurückgegriffen. Mit dem Strafrechtlichen EU-Anpassungsgesetz 2020 wird der bislang kontrovers diskutierte verfahrensrechtliche Umgang mit diesen Untersuchungen in einem neuen § 37a JGG ausdrücklich normiert. Nachfolgend sollen die nunmehr geltenden Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Altersfeststellungsgutachten in Jugendstrafverfahren erörtert werden.