Mit dem VfGH-Urteil G 139/2019 vom 11.12.2020 muss das österreichische Strafgesetzbuch (StGB) geändert werden, weil § 78 zweiter Fall, das generelle, ausnahmslose Verbot von Beihilfe zum Suizid, als verfassungswidrig erkannt wurde.
Mit dem VfGH-Urteil G 139/2019 vom 11.12.2020 muss das österreichische Strafgesetzbuch (StGB) geändert werden, weil § 78 zweiter Fall, das generelle, ausnahmslose Verbot von Beihilfe zum Suizid, als verfassungswidrig erkannt wurde.