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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ132 (RZ 2020, 133)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2020, 133 Heft 6 v. 15.6.2020

§ 34 Abs 4 WRG

Freiwillig eingegangene Nutzungsbeschränkungen sind bei der Bemessung der Entschädigung jedenfalls dann – in dem Sinn, dass dann kein "bestehendes Recht" iSd § 34 Abs 4 WRG angenommen werden kann – zu berücksichtigen, wenn der Grundeigentümer für den Verzicht auf bestimmte Nutzungsmöglichkeiten eine finanzielle Zuwendung erhält.

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