§§ 21, 24 MRG
Der Vermieter kann eine ihm gegenüber verjährte Forderung nicht auf seine Mieter überwälzen.
27.11.2019, 5 Ob 103/19m (RS0132925)
§§ 21, 24 MRG
Der Vermieter kann eine ihm gegenüber verjährte Forderung nicht auf seine Mieter überwälzen.
27.11.2019, 5 Ob 103/19m (RS0132925)