§ 176 Abs 3 ForstG
Das Haftungsprivileg des § 176 Abs 3 ForstG ist sachlich und örtlich weit gezogen. Es umfasst auch Schäden, die außerhalb des Waldes entstanden sind.
26.11.2019, 4 Ob 203/19k (RS0132911)
§ 176 Abs 3 ForstG
Das Haftungsprivileg des § 176 Abs 3 ForstG ist sachlich und örtlich weit gezogen. Es umfasst auch Schäden, die außerhalb des Waldes entstanden sind.
26.11.2019, 4 Ob 203/19k (RS0132911)