Zentrale Frage in vielen Strafverfahren nach dem Suchtmittelgesetz ist der Reinsubstanzgehalt des tatverfangenen Suchtgifts. Staatsanwalt Dr. Hans-Jörg Rauch, der Leiter des Referats Chemie der Kriminaltechnik im Bundeskriminalamt Dr. Wolfgang Greibl und seine Mitarbeiterin Ing. Mag. Barbara Seliga zeigen, dass man sich im Falle fehlender Auswertungen – etwa weil kein Suchtgift sichergestellt wurde – nicht mit den vagen und wenig validen Zahlen der "Gerichtsnotorietät" begnügen muss, sondern die Feststellungen zum Reinsubstanzgehalt auf eine solide Datenbasis stellen kann.