Die Aktualisierung knüpft an RZ 2020, 94 an und befindet sich am Stand 8.6.2020. Sie wurde in erster Linie durch das parlamentarische Geschehen nötig, wodurch die Verlängerung der Rechtsfolgen des § 26a ZustG (Krisenzustellung, ausgelaufen mit Ablauf des 30.4.2020) ab 1.5.2020 (bis einschließlich 14.5.2020) unterblieb.