Nachdem sich schon seit einigen Tagen abzeichnete, dass es auch in Österreich zu einem Shutdown und damit auch zu einer Einschränkung des Gerichtsbetriebes kommen könnte, war es am Freitag, dem 13.3.2020, am frühen Nachmittag, für mich als Gerichtsvorsteher – ganz genau um 14.02 Uhr – soweit: Das OLG übermittelte per Mail den Einführungserlass des BMJ zum Umgang mit der aktuellen Corona Pandemie "zur Kenntnis und sofortigen Veranlassung".