§§ 12 Abs 1, Abs 4, 28 Abs 2 StVO
Ist dem zum Linksabbiegen auf den Straßenbahngleisen eingeordneten PKW-Lenker bei Herannahen des Schienenfahrzeugs ein Verlassen der Schienen in seine Fahrtrichtung nach links aufgrund des Gegenverkehrs nicht möglich, besteht keine Verpflichtung des Lenkers, seine Fahrtrichtung zu ändern und geradeaus weiterzufahren.