Das Verbot des Kompensationsausschlusses für im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehende ("konnexe") Gegenforderungen nach § 6 Abs 1 Z 8 KSchG ist auf einen zwischen Verbrauchern abgeschlossenen Mietvertrag weder unmittelbar noch analog anwendbar.
OGH 2.7.2020, 4 Ob 71/20z (LG für ZRS Wien, 39 R 219/19y; BG Hernals, 22 C 213/16a)