§ 20 Abs 3 StGB
Der Verfallsbetrag nach § 20 Abs 3 StGB ist nach dem Bruttoprinzip zu berechnen.
7.4.2020, 13 Os 6/20m (RS0133117)
§ 20 Abs 3 StGB
Der Verfallsbetrag nach § 20 Abs 3 StGB ist nach dem Bruttoprinzip zu berechnen.
7.4.2020, 13 Os 6/20m (RS0133117)