§ 20 StGB
Ein Verfallsausspruch nach § 20 StGB setzt eine unrechtmäßige Bereicherung des Täters nicht voraus.
7.4.2020, 13 Os 6/20m (RS0133116)
§ 20 StGB
Ein Verfallsausspruch nach § 20 StGB setzt eine unrechtmäßige Bereicherung des Täters nicht voraus.
7.4.2020, 13 Os 6/20m (RS0133116)