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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ293 (RZ 2020, 237)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2020, 237 Heft 11 v. 15.11.2020

§§ 35, 37, 40, 149 IO

Die auf § 149 IO gestützte Behauptung, das Zwangspfandrecht sei zu löschen, weil die Sachhaftung des Verpflichteten für die betriebene Forderung wegen eines vorrangigen Pfandrechts im Wert der Liegenschaft überhaupt keine Deckung finde, kann nicht mit Einstellungsantrag, sondern mit Oppositionsklage geltend gemacht werden.

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