§ 40a JN
Die Umdeutung eines Einstellungsantrags in eine Oppositionsklage kommt nicht in Betracht.
8.4.2020, 3 Ob 22/20m (RS0133103)
§ 40a JN
Die Umdeutung eines Einstellungsantrags in eine Oppositionsklage kommt nicht in Betracht.
8.4.2020, 3 Ob 22/20m (RS0133103)