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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ80 (RZ 2019, 90)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2019, 90 Heft 5 v. 15.5.2019

§ 259 Abs 4 ABGB

Auch nach dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz besteht für den Betroffenen kein Recht auf freie Auswahl des gerichtlichen Erwachsenenvertreters. Maßgebend ist allein das Wohl des Betroffenen.

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