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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ79 (RZ 2019, 90)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2019, 90 Heft 5 v. 15.5.2019

§§ 128, 207m AußStrG 2005

Da § 207m Abs 4 AußStrG die sinngemäße Geltung des Absatz 3 für Altverfahren zur Änderung, Übertragung oder Beendigung einer Sachwalterschaft anordnet, ist in diesen Verfahren außerdem § 128 AußStrG idF 2. Erwachsenenschutz-Gesetz anzuwenden.

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