Art 5 Abs 1 lit a, Art 8 Abs 1 lit b, Art 12 Verordnung (EG) Nr 261/2004 (EU-FluggastVO)
Aus der Nichterfüllung der Pflicht des Luftfahrtunternehmens zum Angebot einer in Art 8 Abs 1 lit b der FluggastVO spezifizierten Ersatzbeförderung ergibt sich ein Ersatzanspruch des Fluggasts, welcher nach den allgemeinen Regeln des nationalen Schadenersatzrechts zu prüfen ist.