vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ34 (RZ 2018, 36)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2018, 36 Heft 1 und 2 v. 15.2.2018

§ 153d StGB

Dass die in der Folge der Anmeldung auflaufenden Sozialversicherungsbeiträge nicht vollständig geleistet werden, ist (seit BGBl I 2015/112) objektive Bedingung der Strafbarkeit des § 153d StGB, die bereits dann eintritt, wenn die Forderung innerhalb der dem Beitragsschuldner gegebenen Frist (vgl §§ 58 Abs 1, 59 Abs 1 Z 1 ASVG) nicht zur Gänze beglichen wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!