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Entscheidungen in Übersicht EÜ248 (RZ 2018, 290)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2018, 290 Heft 12 v. 15.12.2018

§§ 263, 270 Abs 4, 271 Abs 1a StPO

Die Abfassung eines Protokollvermerks setzt die rechtskräftige Erledigung der gesamten Anklage mit Urteil voraus.

Beisatz: Davon umfasst ist auch die Aburteilung einer Tat, wegen der die Anklage ausgedehnt wurde (§ 263 StPO). (T1)

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