vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ249 (RZ 2018, 290)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2018, 290 Heft 12 v. 15.12.2018

§§ 201 Abs 1 und 4, 205 Abs 2 Z 1, 292 letzter Satz StPO

Das Fehlen der Konkretisierung der Art der – vom Ausmaß und der Frist her bestimmten – gemeinnützigen Leistung in einem Beschluss nach § 201 Abs 1 und 4 StPO hat zur Folge, dass jede Art gemeinnütziger Leistung den Anforderungen entspricht und die Art der Leistung nicht Grund für die Annahme einer Nichterfüllung oder einer nicht vollständigen Erfüllung iSd § 205 Abs 2 Z 1 StPO sein kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!