§§ 835, 1118 ABGB
Die Genehmigung des Außerstreitrichters nach § 835 ABGB für die mit der Räumungsklage verbundene Aufhebungserklärung nach § 1118 ABGB ist auch nach Klageeinbringung gegen den Miteigentümer zulässig. Die (zunächst) fehlende Genehmigung macht die Klageführung nicht von vornherein aussichtslos, weil die Auflösungserklärung durch Aufrechterhalten des Räumungsbegehrens (schlüssig) wiederholt werden kann.