§ 1323 ABGB, §§ 14 Abs 1, 110, 113 IO
Bei einer Zug-um-Zug-Verpflichtung liegt eine unbestimmte Forderung im Sinn des § 14 Abs 1 IO vor. Der Wert einer "Zug-um-Zug-Einschränkung" eines Schadenersatzanspruchs ist im Insolvenzverfahren daher zu schätzen und – falls nicht null – vom Schadenersatzbetrag abzuziehen.