Auf einen Blick: Der Parteiantrag auf Normenkontrolle hat sich schnell neben der Erkenntnisbeschwerde zum vor dem Verfassungsgerichtshof am zweithäufigsten in Anspruch genommenen Rechtsbehelf entwickelt. In den ersten beiden Jahren seit seiner Einführung standen erwartungsgemäß prozessuale Fragen im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Die Rechtsprechung bemüht sich erkennbar darum, im Zwischenverfahren des Parteiantrags die Schnittstellen zu den zivil- und strafgerichtlichen Ausgangsverfahren kooperativ zu bewältigen.