Auf einen Blick: Im Bereich der Strafgerichtsbarkeit konzentrieren sich die "ersten Erfahrungen" mit Normprüfungsanträgen auf den prozessualen Umgang mit dem neuen Instrumentarium. Die durch den Normprüfungsantrag bewirkte längere Dauer der Rechtsmittelverfahren wird kritisch gesehen, aber in Zusammenhang damit aufgezeigt, dass ein Innehalten durch das Rechtsmittelgericht nicht in allen Fällen geboten ist.