Auf einen Blick: Der Parteiantrag brachte das lange ersehnte Antragsrecht zur generellen Normenkontrolle bei Akten der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Die Verfahrenspartei ist seit 1.1.2015 nicht mehr auf die erfolgreiche Anregung eines Gerichtsantrags angewiesen, sondern kann bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit einer Norm diese eigeninitiativ an den VfGH herantragen. Das neue Rechtsschutzinstrument wird von der Rechtsanwaltschaft einhellig begrüßt. Der nachstehende Beitrag bietet einen Überblick über die ersten Erfahrungen aus Sicht der Parteienvertreter.