Auf einen Blick: Der Einführung des Parteiantrages in das österreichische Rechtsschutzsystem gingen intensive Diskussionen voran, in die drei Akteure ihre Perspektive einbrachten: Zum einen der VfGH, der die ihm zugewiesene Normenkontrolle möglichst effektiv ausüben will, zum anderen die übrigen Gerichte, die am Maßstab des Gesetzes, doch ohne Bindung an die Gesetzesauslegung eines fachfremden Gerichts judizieren wollen. Zwischen ihnen steht der Bürger, der schlicht zu seinem Recht kommen möchte. Alle drei Perspektiven sind in diesem Sonderheft der Richterzeitung vertreten – der Bürger in Gestalt des Rechtsanwaltes Michael Rohregger, die ordentliche Gerichtsbarkeit repräsentieren Michael Danek und Martin Stefula, aus der Warte des VfGH berichtet Michael Holoubek. Ihre Beiträge sollen nun vorab durch einen Blick aus der Vogelperspektive ergänzt werden, der das Zusammenspiel der drei Akteure beleuchtet, im Gesamtsystem und in historischer Sicht. Dafür wird zunächst rekapituliert, welche Modelle für eine Normenkontrolle grundsätzlich zur Verfügung stehen (1), um dann nachzuzeichnen, wie der Parteiantrag Eingang in das österreichische Rechtsschutzsystem gefunden hat (2), welchen Platz er im System der bestehenden Normprüfungsinitiativen einnimmt (3) und wie der VfGH den Parteiantrag nun zurichtet, dh wie er seine einfachgesetzliche Ausgestaltung durch Normaufhebungen korrigiert bzw handhabt (4). Abschließend wird kurz Bilanz gezogen (5).