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Entscheidungen in Übersicht EÜ35 (RZ 2017, 46)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2017, 46 Heft 3 v. 15.3.2017

§ 3 Abs 2 Z 1 u 3 MRG

Die Hausbrieffachanlage samt den einzelnen Brieffächern ist funktional als allgemeiner Teil und – für die Mieter freilich unverzichtbare – Gemeinschaftsanlage zu werten, die in die Erhaltungspflicht des Vermieters fällt (§ 3 Abs 2 Z 1 und 3 MRG).

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