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Entscheidungen in Übersicht EÜ34 (RZ 2017, 46)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2017, 46 Heft 3 v. 15.3.2017

§ 6 Abs 2 MRG

Die auf § 6 Abs 2 MRG beruhende Anordnung, die Mietzinsreserven an den bestellten Verwalter herauszugeben, muss nicht auf jenen Betrag beschränkt werden, der zur Durchführung der aufgetragenen Erhaltungsarbeiten (voraussichtlich) erforderlich ist.

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