§ 67a ASVG, § 20 IO, §§ 1, 42 JN
Für das Begehren des Versicherten auf Rückzahlung gemäß § 67 Abs 1 und 2 ASVG vereinnahmter Auftraggeberhaftungszahlungen ist der Rechtsweg nicht zulässig.
Beisatz: Hier: Rückforderungbegehren infolge behaupteter Unwirksamkeit einer Aufrechnung mit Beitragsschulden gem § 20 Fall 3 IO. (T1)