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Entscheidungen in Übersicht EÜ25 (RZ 2017, 22)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2017, 22 Heft 1 und 2 v. 15.2.2017

§ 201 Abs 1 Z 2 IO

Der Ausdruck "während des Insolvenzverfahrens" in § 201 Abs 1 Z 2 IO ist weit zu verstehen. Daher fallen auch unrichtige oder unvollständige Angaben in einem Vermögensverzeichnis, das mit dem Eröffnungsantrag oder im Eröffnungsverfahren vorgelegt wird, unter diese Bestimmung.

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