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Entscheidungen in Übersicht EÜ24 (RZ 2017, 22)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2017, 22 Heft 1 und 2 v. 15.2.2017

§ 201 Abs 1 Z 2 IO

Wenn der Schuldner sein Vermögen im Vermögensverzeichnis nicht offengelegt hat, so stellt dies eine relevante Pflichtverletzung nach § 201 Abs 1 Z 2 IO dar. Ob das Vermögen im konkreten Fall verwertbar war, ist nicht entscheidend.

E 30.8.2016, 8 Ob 82/16s (RS0131029)

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