§ 275 Abs 2 UGB
Übersteigen die Ansprüche mehrerer Geschädigter zusammen den Hafungshöchstbetrag des § 275 Abs 2 UGB, hat eine Aufteilung nach dem Prioritätsprinzip zu erfolgen.
E 29.6.2017, 8 Ob 94/16f (RS0131576)
§ 275 Abs 2 UGB
Übersteigen die Ansprüche mehrerer Geschädigter zusammen den Hafungshöchstbetrag des § 275 Abs 2 UGB, hat eine Aufteilung nach dem Prioritätsprinzip zu erfolgen.
E 29.6.2017, 8 Ob 94/16f (RS0131576)