§ 879 Abs 3 ABGB
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw Vertragsformblättern und Textbausteinen, die dem Kunden eine verschuldensunabhängige Schadenersatzpflicht auferlegt, ist regelmäßig gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB.
E 24.8.2017, 4 Ob 110/17f (RS0131614)