§ 205 Abs 5 StPO:
Die Anrechnung der im Rahmen einer gescheiterten Diversion erbrachten Leistung nach § 205 Abs 5 StPO ist Teil des Strafausspruchs des Urteils und nicht Gegenstand einer späteren Entscheidung.
OGH 19.11.2015, 12 Os 133/15 y
§ 205 Abs 5 StPO:
Die Anrechnung der im Rahmen einer gescheiterten Diversion erbrachten Leistung nach § 205 Abs 5 StPO ist Teil des Strafausspruchs des Urteils und nicht Gegenstand einer späteren Entscheidung.
OGH 19.11.2015, 12 Os 133/15 y