§ 19a StGB, § 289 StPO
Die Kassation eines Konfiskationsausspruchs erfordert nicht die gleichzeitige Aufhebung der unter einem verhängten Geld- oder Freiheitsstrafe, weil letztere nicht in untrennbarem Zusammenhang mit der Konfiskation steht.
E 17.2.2016, 15 Os 187/15m (RS0130618)