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Entscheidungen in Übersicht EÜ161 (RZ 2016, 202)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2016, 202 Heft 9 v. 15.9.2016

§ 19a StGB, § 281 Abs 1 Z 11 StPO, § 294 Abs 2 StPO, § 295 Abs 1 StPO

Richtet sich die Berufung nur gegen den Ausspruch über die Freiheitsstrafe (§ 294 Abs 2 vierter Satz StPO), ist dem Berufungsgericht die amtswegige Wahrnehmung einer das Konfiskationserkenntnis betreffenden Nichtigkeit – zufolge Beschränkung seiner Entscheidung auf die der Berufung unterzogenen Punkte (§ 295 Abs 1 erster Satz StPO) – verwehrt.

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