§ 23 StPO, § 292 StPO
Dass die Generalprokuratur ihrerseits den Bezugspunkt ihrer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes als gesetzwidrig einstuft, ist keine Voraussetzung für deren Zulässigkeit.
E 7.3.2016, 17 Os 33/15d (RS0130621)
§ 23 StPO, § 292 StPO
Dass die Generalprokuratur ihrerseits den Bezugspunkt ihrer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes als gesetzwidrig einstuft, ist keine Voraussetzung für deren Zulässigkeit.
E 7.3.2016, 17 Os 33/15d (RS0130621)