§ 205 Abs 5 StPO
Die Anrechnung der im Rahmen einer gescheiterten Diversion erbrachten Leistungen nach § 205 Abs 5 StPO ist Teil des Strafausspruchs des Urteils und nicht Gegenstand einer späteren Entscheidung.
E 19.11.2015, 12 Os 133/15y (RS0130516)