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Strafsachen § 70 Abs 1 Z 2 und 3 StGB; § 148 StGB (RZ 2016/27)

EntscheidungenStrafsachenRZ 2016/27RZ 2016, 284 Heft 12 v. 15.12.2016

§ 70 Abs 1 Z 2 und 3 StGB

§ 148 StGB:

Die Qualifikation des gewerbsmäßigen schweren Betruges (§§ 146, 147 Abs 2, 148 zweiter Fall StGB) verlangt nach § 70 Abs 1 Z 2 oder 3 StGB, dass der Täter binnen Jahresfrist insgesamt drei schwere Betrugshandlungen gesetzt oder doch bereits zwei weitere schwere Betrugshandlungen schon im Einzelnen geplant hat.

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