§ 20 EKHG:
Mit Ansprüchen nach dem EKHG können beim Gericht des Unfallortes auch solche auf Grund eines späteren Anerkenntnisses verbunden werden.
OGH 12.4.2016, 2 Ob 200/15y
(LG Wels, 22 R 111/15b; BG Wels, 5 C 797/14w)
§ 20 EKHG:
Mit Ansprüchen nach dem EKHG können beim Gericht des Unfallortes auch solche auf Grund eines späteren Anerkenntnisses verbunden werden.
OGH 12.4.2016, 2 Ob 200/15y
(LG Wels, 22 R 111/15b; BG Wels, 5 C 797/14w)