§ 205 StGB
Ein Missbrauch iSd § 205 Abs 1 StGB liegt nur dann vor, wenn der Täter das Opfer in einer gegen dessen Interessen gerichteten Weise ausnützt.
E 18.8.2016, 12 Os 47/16b (RS0130916)
§ 205 StGB
Ein Missbrauch iSd § 205 Abs 1 StGB liegt nur dann vor, wenn der Täter das Opfer in einer gegen dessen Interessen gerichteten Weise ausnützt.
E 18.8.2016, 12 Os 47/16b (RS0130916)