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Entscheidungen in Übersicht EÜ164 (RZ 2015, 240)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2015, 240 Heft 11 v. 15.11.2015

§ 1295 ABGB

Eine Beweisführung bezüglich der Kausalität einer Unterlassung kommt in der Regel nur unter Bedachtnahme auf die Wahrscheinlichkeit des Tatsachenzusammenhanges in Betracht. Der Geschädigte ist dafür beweispflichtig, dass überwiegende Gründe dafür vorliegen, der Schaden sei durch das Verhalten des Beklagten herbeigeführt worden.

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