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Entscheidungen in Übersicht EÜ163 (RZ 2015, 240)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2015, 240 Heft 11 v. 15.11.2015

§ 358 ABGB

Nach Sinn und Zweck einer fremdnützigen Erwerbstreuhand ist von einer konkludent vereinbarten Abnahmepflicht des Treugebers nach Kündigung des Treuhandvertrags auszugehen.

Beisatz: Mit den Rechtsfolgen eines Annahmeverzugs wäre dem Treuhänder bei Kündigung des Treuhandvertrags nicht gedient. (T1)

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