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Entscheidungen in Übersicht EÜ162 (RZ 2015, 240)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2015, 240 Heft 11 v. 15.11.2015

§ 1311 ABGB, § 47 Abs 1 EisbG

Die Bestimmung des § 47 Abs 1 EisbG dient dem Schutz eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens vor Schäden durch die Beeinträchtigung des Eisenbahnbetriebs durch Personen, die Eisenbahnanlagen unbefugt betreten.

E 25.2.2015, 9 Ob 59/14p (RS0130136)

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