§ 405 ZPO
Zukünftige Heilungskosten als Vorschuss gegen Verrechnung sind gegenüber dem Begehren auf Zuspruch des Betrags ohne diese Einschränkung ein Minus und kein Aliud.
E 9.4.2015, 2 Ob 173/14a (RS0130126)
§ 405 ZPO
Zukünftige Heilungskosten als Vorschuss gegen Verrechnung sind gegenüber dem Begehren auf Zuspruch des Betrags ohne diese Einschränkung ein Minus und kein Aliud.
E 9.4.2015, 2 Ob 173/14a (RS0130126)